Innerer Dienst
Die Stabsstelle:
Die Stabsstelle Innerer Dienst ist in der Dienstanweisung des Landeshauptmannes festgeschrieben. Als Stabsstelle wird jener Bereich definiert, der mit oder für den Bezirkshauptmann sowie in seinem Auftrag die Aufgaben zu erledigen hat.
Die Stabsstelle ist unmittelbar dem Bezirkshauptmann unterstellt und gliedert sich in
a) Kanzleileitung
b) Buchhaltung
c) Handwerklicher Dienst
Der Tätigkeitsbereich:
a) Personalangelegenheiten:
Bearbeiten sämtlicher dienstrechtlicher Angelegenheiten der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, erstellen von Konzepten zur Personalplanung (Bedarfsermittlung, Anforderungen), von Personalanforderungsprofilen und für Personalentwicklungsmaßnahmen Überprüfung der Einhaltung sämtlicher dienstrechtlicher Regelungen, Abrechnen der Reisegebühren, Überstunden und Zulagen .
b) Innere Organisation
Vorbereiten von Amtsverfügungen (Regelungen des Inneren Dienstes),
erstellen von Konzepten zur Optimierung der vorhandenen Ressourcen,
durchführen des Dienst-PKW- sowie des Kommunikations- und Informationsmanagements.
c) Budget/Amtssachaufwand/Hausverwaltung:
Erstellen von Stellungnahmen für den Budgetentwurf,
Überprüfung der Einhaltung der Budgetansätze,
Beschaffung des Amtssachaufwandes, der Büroeinrichtungsgegenstände,
Abwicklung der Gebäude- und Inventarverwaltung
d) Buchhaltung:
Abwicklung der gesamten Landesgebarung wie
- Überprüfen und Bearbeiten der Kontoauszüge
- Verbuchen der Ein- und Ausgänge
- Erstellen des Tagesabschlusses
- Kontrollieren und Überwachen sämtlicher Gebarungsfälle
(Rechnungen, Auszahlungsanordnungen, Empfangsaufträge)
Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Geldinstituten
e) Wahlen:
Durchführen der organisatorischen Maßnahmen zur Abwicklung sämtlicher Wahlen,
Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen auf Bezirksebene
Geschäftsstelle der Bezirkswahlbehörde:
Die Geschäftsstelle unterstützt sowohl den Bezirkswahlleiter als auch die Bezirkswahlbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren und die Vorlage von Petitionen an das Land. Die Geschäftsstelle überwacht die Wählerevidenzen und die Erhebungen zu den Wählerevidenzen, die von den Gemeinden zu führen sind, die Berufung von (Ersatz-)Beisitzer und Vertrauenspersonen für die Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie deren Umbildung und Änderung.
f) Katastrophenschutz:
Der Katastrophenschutz umfasst alle Präventivmaßnahmen, wie Planung, Organisation und Entwicklung der Katastrophenschutzpläne des Landes Steiermark, die Strukturierung des behördlichen Krisenmanagements auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene. Die Sofortmaßnahmen umfassen die Tätigkeiten, die im Rahmen einer Katastrophe wahrgenommen werden, insbesondere die Abwicklung und Koordination von Soforthilfemaßnahmen zur Wiederherstellung und Sanierung von Schäden an der Infrastruktur und zur Vermeidung weiterer Schäden.
- Erstellung des Bezirkskatastrophenschutzplanes
- Angelegenheiten des Katastrophenschutzes
- Evidenthaltung der Katastrophenschutzpläne der Gemeinden
- Koordinierung der Einsatzpläne
- Vorbereitung und Durchführung von koordinierten Übungen
- Katastrpheneinsatzdienst
- militärische Angelegenheiten
- umfassende Landesverteidigung
- Objektschutz
BLACKOUTVORSORGE:
Kanzleileiter - Katastrophenschutzbeauftragter des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
Harald MAIERHOFER
1. Stock, Zimmer Nr. 112
Telefon: +43 (3332) 606-280